Kosten

Für eine mündliche Erstberatung gilt grundsätzlich eine gesetzliche Höchstgrenze von 190 Euro plus Mehrwertsteuer.

 

Bei besonders schwierigen und umfangreichen Angelegenheiten werden häufig Vereinbarungen über die Kosten einer Erstberatung getroffen.

 

Bei geringem oder keinem Einkommen können Sie  Beratungshilfe bei Ihrem zuständigen Amtsgericht beantragen. Dort erhalten Sie auch den Berechtigungsschein, den Sie uns für die Erstberatung vorlegen müssen. Dann entfällt auf Sie eine geringe Gebühr in Höhe von 15 Euro zzgl.  19 % MwSt.

 

Bei geringem oder keinem Einkommen können Sie Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beantragen, falls Sie eine Klage führen oder zum Beispiel eine Scheidung beantragen wollen.

Jedoch muss die Klage Aussicht auf Erfolg haben, sonst wird diese Hilfe vom Gericht nicht gewährt.

Gemäß Ihrer wirtschaftlichen Situation gewährt Ihnen das Gericht unter diesen Voraussetzungen Prozesskostenhilfe mit oder ohne Ratenzahlung durch Beschluss.

 

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben und diese für Ihr Gerichtsverfahren Kostendeckung zugesagt hat, werden von der Versicherung die anfallenden Kosten des Verfahrens wie zum Beispiel Rechtsanwaltskosten und die Gerichtskosten gezahlt. Haben Sie aber mit der Versicherung eine Selbstbeteiligung vereinbart, dann müssen Sie bis zu diesem Betrag die entstehenden Kosten selbst tragen.